yelp.de: Nach geltendem deutschen Recht gibt es keinen allgemeinen Anspruch auf eine bestimmte Bewertungsdarstellung in Internet-Bewertungsportalen. Diese Portale ermöglichen es Benutzern, ihre Meinungen und Erfahrungen zu teilen und Bewertungen abzugeben, die von anderen Benutzern gelesen werden können. Die Darstellung und Anordnung dieser Bewertungen liegt in der Regel im Ermessen des Betreibers des Bewertungsportals.

Allerdings müssen Bewertungsportale bestimmte rechtliche Vorgaben beachten. Zum Beispiel müssen sie sicherstellen, dass die abgegebenen Bewertungen den rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen. Diffamierende, beleidigende oder unwahre Bewertungen können vom Portalbetreiber gelöscht werden, wenn sie gemeldet werden.

Darüber hinaus können einzelne Unternehmen unter bestimmten Umständen rechtliche Schritte ergreifen, wenn sie der Meinung sind, dass bestimmte Bewertungen unwahr, beleidigend oder rufschädigend sind. Hierfür könnten Unterlassungsansprüche oder Schadensersatzansprüche in Betracht kommen. Die genaue rechtliche Beurteilung hängt von den Umständen des Einzelfalls und den jeweiligen nationalen Gesetzen ab.

[BGH, Urteil vom 14. 1. 2020, – VI ZR 496/18]

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