Ohne Anlass sind volljährige Gäste vor Überlassung des WLAN-Passwortes nicht zu belehren
Der Inhaber eines Internetanschlusses ist nicht verpflichtet, volljährige Gäste vor Überlassung des WLAN-Passwortes über die rechtmäßige Benutzung des Anschlusses zu belehren, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass diese den Anschluss zu rechtswidrigen Zwecken verwenden. (Leitsatz des Verfassers)

[BGH, Urteil vom 12.5.2016 – I ZR 86/15 (LG Hamburg), Silver Linings Playbook]

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